Bezahlung

Bezahlung

Unsere Praxis rechnet jede Behandlung nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und die Medikamente nach der Arzneimittelpreis-Verordnung (AVO) ab, die für alle praktizierenden Tierärzte in Deutschland bindend sind! Die Gebührenordnung für Tierärzte ist eine Rechtsverordnung die vorschreibt, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen um die berechtigten Interessen von Tierhalter und Tierarzt zu wahren. Von Bedeutung für Sie als Tierhalter ist ein überschaubarer Gebührenrahmen und die Qualität der tierärztlichen Leistung.

Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, bitten wir Sie, Ihre Rechnung nach jeder Behandlung zu begleichen. Sie können Ihre Rechnung direkt bar oder mit der EC-Karte bezahlen. Das gilt auch für die Bezahlung operativer Eingriffe und stationärer Behandlungen. Diese sind spätestens bei Abholung des Tieres zu bezahlen. Behandlungen auf offene Rechnung werden grundsätzlich nicht durchgeführt!

Häufig gestellte Fragen:

Was wird das wohl kosten?

Über die voraussichtlichen Kosten notwendiger Untersuchungen und Behandlungen informieren wir Sie gern vorab. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein verbindlicher Kostenvoranschlag wie in der Autowerkstatt bei lebenden Patienten oft nicht möglich ist. Der diagnostische Aufwand und die daraus sich ergebenden Behandlungswege hängen jeweils vom Zustand des Patienten ab, ebenso der Medikamentenverbrauch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass solche Kalkulationen nicht am Telefon aus der Ferne angestellt werden können. Wenn Sie uns Ihren Patienten in der Praxis vorstellen, können wir die Behandlungs- und OP-Kosten kalkulieren und individuell mit Ihnen besprechen.

Ist das Tierarzthonorar erfolgsabhängig?

Tierärztliche Leistungen werden grundsätzlich auf der Basis eines Dienstvertrages erbracht und nach der gesetzlichen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) fallgenau abgerechnet. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist Tierärzten per Berufsordnung ausdrücklich verboten. Die Vergütung für erbrachte Leistungen steht dem Tierarzt in jedem Fall zu, auch wenn der erhoffte oder erwartete Behandlungserfolg ausnahmsweise einmal nicht eintreten sollte.